Philosophie
Dr. Toepper Martin
Die Ursprünge der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei gehen auf das Jahr 1935 zurück. Der Senior, Herr Dr. Toepper, führte die Kanzlei von 1935 bis 1987. Im Jahre 1980 trat seine Tochter Frau Rechtsanwältin Sabine Martin in die Kanzlei ein; Herr Rechtsanwalt Jürgen Martin kam 2 Jahre später dazu.
Die Rechtsanwaltskanzlei verstand sich und versteht sich bis heute als ein Dienstleister, der insbesondere auf individuelle, persönliche und allumfassende Beratung und Vertretung Wert legt. Die immer schon vorhandene Kombination von Rechtsanwaltskanzlei und Notariat ermöglicht es, den Mandanten zu begleiten, ohne dass eine Verweisung an eine Kollegin oder einen Kollegen notwendig ist.
Von der Übernahme des Mandats bis zu seiner Beendigung hat der Mandant einen kompetenten Ansprechpartner und Vertreter, was gerade bei den oftmals sehr persönlichen und sensiblen Bereichen verschiedener Rechtsgebiete hilfreich und aus unserer Sicht notwendig ist.
Unser Ziel ist es, dem Mandanten die gebotene Aufmerksamkeit und Zeit zu widmen und ihn in seinem individuellen Anliegen bestmöglich zu beraten und zu vertreten.
Der Einzigartigkeit des jeweiligen Falles gerecht zu werden, gilt unser Bemühen. Dabei soll professionell und mit Einfühlungsvermögen in der individuellen Situation ein angemessener Lösungsweg entwickelt werden.
Wir sehen uns als Experten für eine proaktive, vorausschauende, strategisch gestaltende Rechtsberatung mit Konflikt vorbeugendem Charakter oder im Streitfall als Prozeßvertreter mit umfassender forensischer Erfahrung. Wir agieren mit allen gebotenen Konsequenzen. Dabei legen wir unserer Arbeit unsere eigenen Wertverpflichtungen zu Grunde, vertrauenswürdig und kompetent zu sein.
Die Informationen, die wir von den Mandanten erhalten, werden höchst vertraulich behandelt. Sämtliche Mitglieder der Kanzlei sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
